Mietkonditionen Ferienhäuser


Nebenkosten:

Strom:  0,43 € / kWh     Villa Eden: 3,33 € pro Tag
Wasser:  3,13 € / pro Person, pro Tag
Endreinigung Vitsøhus:
 161,00 €
Endreinigung Lille Villa:  114,00 €
Endreinigung Villa Eden:  100,00 €
Endreinigung Holmegård:  100,00 €
Depositum:  200,00 € pro Woche
Internet:  Gratis WiFi mit schnellem 30/30 Glasfasernetz
Heizöl:  2,94 € pro Stunde (nur Holmegård) Verbrauch 2 Liter pro stunde
   
Zugabe bei Miete unter eine Woche  
A, B & C Saison 15%

 

Mietkonditionen

  1. Der Mietvertrag ist für beide Seiten verbindlich, wenn die 1. Rate bezahlt ist. Der Mietvertrag wird zwischen dem Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen und umfasst das im Vertrag genannte Ferienhaus mit allem, was dazu Gehört.

  2. Die Miete wird normal in 2 Raten bezahlt. Die 1. Rate (das Depositum) wird fällig spätestens 5 Tage nach erhalt des Mietvertrages. Die 2. Rate wird fällig 30 Tage vor Ankunft im Mietobjekt. Eine Reiserücktritts-Versicherung ist nicht Bestandteil des Vertrages. Zusammen mit der 2. Rate wird die Obligatorische Endreinigung bezahlt. Wird der Aufenthalt unter 40 Tagen vor Ankunft bestellt, wird der gesamte Mietbetrag inklusive Serviceleistungen, innerhalb von 5 Tagen nach erhalt des Vertrages fällig.

  3. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die jeweils in dem Mietvertrag angegebenen Personen. Mit der Unterschrift erklärt der Mieter, dass er für die aufgeführten Teilnehmer vertretungsberechtigt ist. Alle aufgeführten Personen haften als Mietergemeinschaft für die Erfüllung des Mietvertrages.

  4. Die Vermietung erfolgt wochenweise von Samstag bis Samstag. Lediglich außerhalb der Hauptsaison und zu den Festtagen können Ausnahmeregelungen getroffen werden. Das Mietverhältnis beginnt um 16.00 Uhr und endet um 10.00 Uhr. Bei verfrühter Ankunft und Übernahme des Mietobjektes können keine Ansprüche für z.B. Reinigung gestellt werden.

  5. Der Mieter ist, während der Mietdauer, für das Ferienhaus verantwortlich und verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des übernommenen Objekts samt Mobiliar, das nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten genutzt werden darf. Entstandene Schäden sind zu ersetzen.

  6. Die im Mietvertrag genannte Personenzahl darf nicht ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter überschritten werden. Wohnwagen und -zelte dürfen nicht auf dem Mietgrundstück aufgestellt werden.

  7. Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters mitgebracht werden. Nur in Holmegård gestattet

  8. Die Versorgung mit Bettlaken, Kopfkissen- und Bettbezügen, sowie Handtüchern jeglicher Art sind vom Mieter sicher zu stellen – diese sind nicht Gegenstand, jedoch Voraussetzung der Vermietung.

  9. Ein Depositum wird erhoben. Das Depositum ist eine Sicherheit für Schlüssel, Reinigung und Nebenkosten. Das Depositum wird mit den Nebenkosten verrechnet und innerhalb 14 Tage nach Ihrer Abreise an Sie zurück überwiesen, sofern das Ferienhaus ohne Schäden und in ordentlich gereinigtem Zustand hinterlassen wurde. Sollte das Depositum eventuelle Schäden nicht decken können ist der Differenzbetrag binnen 14 Tage nach Rechnungserhalt von Ihnen zu Zahlen. Das Depositum ist die 1. Rate des Mietpreises die zu Zahlen ist.

  10. Der Mieter ist verpflichtet, evtl. angerichtete Schäden dem Vermieter oder Vertreter vor Ort unverzüglich zu melden. Eine spätere Mitteilung gibt dem Vermieter das Recht, auch Folgeschäden geltend zu machen, die der Vermieter dadurch erleidet, dass der Nachfolgemieter aufgrund entstandenen Schadens Ansprüche auf Minderung oder Schadenersatz geltend macht. Nach Beendigung der Mietzeit sind übernommene Hausschlüssel wieder dort abzugeben, wo diese empfangen wurden.

  11. Der Mieter ist vertragsmäßig verpflichtet, das gemietete Ferienhaus sauber zu halten und dieses bei Beendigung des Mietverhältnisses im besenreinen und aufgeräumten Zustand zu hinterlassen. Ist dies nicht der Fall kann eine Mehraufwand Pauschale von mindestens 50,- € für die Extra Reinigungsarbeiten erhoben werden. Es ist dem Mieter nicht gestattet, die genannten Reinigungsverpflichtungen an eine dritte Person zu übertragen.

  12. Evtl. Reklamationen müssen sofort oder binnen 24 Stunden nach Feststellen der Mängel noch am Ferienort geltend gemacht werden. Der Mieter kann Abhilfe verlangen, muss aber dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gewähren. Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht in angemessener Frist, hat der Mieter ein Anrecht auf Mietpreisminderung.

  13. Telefonische Beanstandungen müssen unverzüglich dem Vermieter auch schriftlich gemeldet werden.

  14. Spätere Beanstandungen werden vom dem Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen.

  15. Nach Beendigung der Mietzeit können Beanstandungen, dem Vermieter gegenüber, nicht mehr geltend gemacht werden.

  16. Gegen das Auftreten von Insekten, Wespen, Ohrenkneifer u.ä. kann keine Gewähr übernommen werden. Der Besitzer bzw. der Vermieter sorgt dafür, dass sofortige Abhilfe im Rahmen des Möglichen geschaffen wird.

  17. Ist der Mieter mehr als 3 Werktage in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt den Vertrag sofort und ohne Ankündigung zu kündigen und die Immobilie an Dritte zu Vermieten.

  18. Eine evtl. Stornierung des Mietvertrages muss schriftlich erfolgen und gilt ab dem Tag der Zustellung.In diesem Fall werden folgende Storno-Gebühren fällig: Bis zu 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises Bis zu 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises Bis zu 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises Bis zu 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises sonst (weniger als 14 tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises.
    Der Vermieter kann anschließend die Immobilie an Dritte vermieten.

  19. Der Mieter ist stets berechtigt, den Mietvertrag nach Absprache und Einwilligung des Vermieters auf einen anderen Mieter zu übertragen.

  20. Der Vermieter kann, wenn durch höhere Gewalt bedingt, in Kriegs-, Streik- und ähnlichen Fällen das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, dem Mieter alle geleisteten Beträge zu erstatten. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

  21. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrags lässt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

  22. Die vom Vermieter festgesetzten Preise sind unter Vorbehalt, da Kursänderungen, Druckfehler und ähnliches nicht auszuschließen sind. Irrtümer im Angebot und in den Preisen berechtigen den Vermieter, vom Vertrag zurückzutreten.

  23. Alle evtl. Rechtsfälle, die das Mietverhältnis betreffen, werden beim dänischen Gericht in Svendborg verhandelt.